Hausordnung im Schulzentrum Lohfeld
In unserem Schulzentrum verbringen viele Menschen einen großen Teil ihres täglichen Lebens. Damit dieses Miteinander gelingt, müssen sich alle an folgende Regeln halten. Höflicher Umgang miteinander und das Unterlassen von körperlicher und seelischer Gewalt sind dabei selbstverständlich.
1. Verhalten auf dem Schulhof und dem Schulgelände
1.1. Die Schultüren werden für Schülerinnen und Schüler um 07.20 Uhr (EHR, RBG) bzw. 7.30 Uhr (HSL) geöffnet.
1.2. Die großen Pausen dienen der Erholung. Schülerinnen und Schüler sollen sich durch Bewegung an der frischen Luft entspannen. Dabei sollte man sich so verhalten, dass alle die Pause genießen können. Insbesondere ist alles zu unterlassen, was andere Personen verletzen könnte (z.B. mutwillige Rangeleien und Schneeballwerfen).
1.3. Mutwilligen Angriffen und Provokationen sollte aus dem Weg gegangen werden. Schülerinnen und Schüler sollten sich bei Problemen an die Aufsicht führende Lehrkraft wenden.
1.4. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände während der Unterrichtszeit, also auch in den großen Pausen, nicht verlassen. Dabei sind die gelben Schulhofmarkierungen zu beachten. Innerhalb dieser Markierungen darf weder Fahrrad noch Roller gefahren werden.
1.5. Gegenstände, die die Sicherheit und einen reibungslosen Unterrichtsablauf gefährden oder behindern und den Schulfrieden gefährden (z.B. Messer, andere Waffen oder Feuerwerkskörper), dürfen nicht in die Schule gebracht werden.
1.6. Für einen reibungslosen und sicheren Schulbetrieb müssen Schülerinnen und Schüler die Anweisungen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schulzentrums in jedem Fall befolgen (u.a. Lehrkräfte, Hausmeister, Sekretärinnen und Sekretäre).
1.7. Für ein funktionierendes Miteinander geben wir uns im Schulzentrum alle namentlich mit Zuordnung zu einer Schule zu erkennen. Alle Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums bekommen einen Schülerausweis, den Sie in der Schule mitführen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schulzentrums auf Verlangen vorzeigen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen auf Verlangen ihren Namen.
1.8. Gemäß dem Gesetz (u.a. Schulgesetz NRW, Cannabisgesetz) ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände allen Personen das Rauchen bzw. Vapen (Verdampfen) in jeglicher Form, der Konsum alkoholischer Getränke und der Konsum von Cannabis inklusive seiner Produkte und Derivate (u.a. THC, CBD) nicht gestattet.
1.9. Das Tragen von Kleidung mit Logos oder Aufschriften, die im Widerspruch zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen, indem sie zum Beispiel zu Hass und Gewalt aufrufen, ist untersagt.
Verhalten im Gebäude
1.10. Störungen des Unterrichts durch Lärmen auf den Fluren ist untersagt.
1.11. Schülerinnen und Schüler verlassen zu den großen Pausen zügig und auf direktem Weg das Gebäude.
1.12. In den 5-Minuten-Pausen bereiten Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsmittel für die nächste Stunde vor und wechseln sofern vorgesehen den Unterrichtsraum.
1.13. Nach Unterrichtsschluss müssen die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden.
1.14. In Schlechtwetterpausen, die angesagt werden, halten sich Schülerinnen und Schüler ruhig im Klassenbereich auf und gehen erst am Ende der Pause zu dem vom Stundenplan ggf. vorgegebenen Fachraum.
1.15. Es ist selbstverständlich, dass Müll im Klassenraum, auf den Fluren und auf dem Schulhof in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen wird, dass über liegengebliebenen Müll nicht hinweggesehen wird und er entsorgt wird. In den Unterrichtsräumen werden die Mülltonnen durch die Schülerinnen und Schüler geleert.
1.16. Zu umweltbewusstem Verhalten gehört auch, dass alle darauf achten, dass in nicht genutzten Klassen- und Fachräumen das Licht ausgeschaltet wird und in der Heizperiode die Fenster geschlossen werden.
1.17. Die Toilette ist kein Aufenthalts- oder Spielraum. Alle achten auf Sauberkeit und Hygiene.
2. Verhalten in der Sporthalle
2.1. Die Sporthalle darf von Schülerinnen und Schülern nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
2.2. Wertgegenstände werden nicht in den Umkleideräumen gelassen, sondern in der Turnhalle gesichert.
2.3. Die Turnhalle darf nur mit den entsprechenden Hallenschuhen (helle Sohle) betreten werden.
3. Verhalten im Unterricht
3.1. Pünktliches Erscheinen und regelmäßige Teilnahme am Unterricht sind Pflicht für alle.
3.2. Das Kaugummikauen sowie Essen im Unterricht sind nicht gestattet. Zum Getränkeverzehr im Unterricht gibt es gesonderte Regelungen der Schulen.
3.3. Die Verwendung von Mobiltelefonen regelt eine separate Handyordnung.
4. Wertgegenstände in der Schule
4.1. Wertgegenstände, die nicht für den Schulbetrieb benötigt werden, sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Für diese Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
4.2. Bargeld wird ausschließlich in geringen Beträgen, die z.B. für die Benutzung der Mensa erforderlich sind, mitgeführt. Auch hierfür wird keine Haftung übernommen.
5. Hinweise für Zweiradfahrer
5.1. Fahrräder bzw. Roller sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen abzustellen.
5.2. Fahrräder bzw. Roller sind abzuschließen.
Hauptschule Lohfeld - Eduard-Hoffmann-Realschule - Rudolph-Brandes-Gymnasium