Schulordnung der Eduard Hoffmann Realschule

Vorwort
Das Zusammenleben vieler Menschen in einer Schule kommt ohne Spielregeln nicht aus. Die Hausordnung soll zu einem guten Klima in der Schule beitragen. Dazu gehören für alle Schüler und Lehrer ein höfliches und respektvolles Verhalten zueinander, um eine harmonische und friedliche Lernatmosphäre zu schaffen.

Allgemeines Verhalten in der Schule

  1. Alle sollen sich so verhalten, dass niemand gefährdet oder verletzt wird.
  2. Alle Anlagen, Einrichtungen und Materialien der Schule sollen sachgemäß behandelt werden.
  3. Für die Sauberkeit auf Schulhof und im Gebäude ist jeder verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung der Klassen- und Fachräume, der Flure, des Schulhofs und der Toiletten.
  4. Es gilt das Prinzip der Müllvermeidung. Die Abfälle werden in den vier verschiedenen Müllbehältern auf dem Schulhof bzw. im Klassenraum sachgemäß sortiert, um ein Recycling zu ermöglichen.
  5. In der Toilette sollen alle auf Sauberkeit und Hygiene achten. Selbstverständlich wäscht man sich nach der Toilettenbenutzung die Hände! Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

Verhalten vor Unterrichtsbeginn

  1. Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt um 7:15. Die Fahrschüler halten sich im PZ auf bis die Türen zu den Klassenräumen geöffnet werden.
  2. Die Schüler gehen pünktlich in ihre Klassen bzw. zum Fachraum und legen alle Unterrichtsmaterialien bereit.

Verhalten während des Unterrichts

  1. Mit dem Klingeln sind alle Schüler im Klassenraum. Pünktlichkeit und regelmäßiges Erscheinen zum Unterricht ist eine selbstverständliche Pflicht.
  2. Das Benutzen von elektronischen Geräten, Handys, Laserpointern und Feuerzeugen ist nicht erlaubt.
  3. Während des Unterrichts darf Wasser oder Saftschorle getrunken werden (Ausnahme: naturwissenschaftliche Räume), wenn damit keine Störungen verbunden sind. Andere Getränke und Speisen und Kaugummis sind nicht erlaubt.
  4. Das Tragen von Mützen im Unterricht ist unhöflich und daher unerwünscht.
  5. Störungen jeglicher Art verhindern ruhiges und konzentriertes Lernen.
  6. Während des Unterrichts halten sich Schüler nicht auf den Fluren auf. Toilettengänge sollen in den Pausen stattfinden.
  7. Sollte ein Lehrer nicht zum Unterricht kommen, geht der Klassensprecher spätestens nach 10 Minuten zum Sekretariat, um sich zu erkundigen.
  8. Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen, der Arbeitsplatz aufgeräumt, die Stühle hoch gestellt und der Raum vom Ordnungsdienst gekehrt.
  9. Die Turnhallen dürfen nur in Begleitung von Lehrern betreten werden. Hallenschuhe mit hellen Sohlen sind die richtige Fußbekleidung.

Verhalten während der kleinen und großen Pause

  1. Anweisungen der Lehrer aller Schulformen müssen unbedingt befolgt werden.
  2. Kleine Pausen sind Wechselpausen. Der Klassen- bzw. Raumwechsel soll rasch und störungsfrei ablaufen. Verlässt die Klasse den Unterrichtsraum, schließt der Lehrer den Raum ab. Kleine Pausen sind zu kurz für den Mensabesuch.
  3. Große Pausen sind für Erholung und Bewegung an der frischen Luft gedacht. Andere Schüler sollen durch Schubsen, Beinstellen, Schneeball werfen etc. nicht gefährdet werden. Realschüler verlassen das Gebäude durch den Eingang A bzw. B – auf dem kürzesten Weg.
  4. Das Schulgelände darf während des Unterrichts und der Pausen aus versicherungstechnischen Gründen nicht verlassen werden. Das Schulgelände endet an den gelben Linien. Parkplätze und Bushaltestellen befinden sich außerhalb des Schulgeländes.
  5. Rauchen und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen ist im Schulgebäude und auf dem Schulhof nach dem Jugendschutzgesetz nicht gestattet.
  6. Kranke bzw. gehbehinderte Schüler dürfen sich nach Absprache im Schulgebäude aufhalten.
  7. In der großen Pause können Schüler in der Mensa einkaufen. Sie betreten und verlassen das Gebäude dazu durch den Haupteingang.

Sicherheit und Unfallvermeidung

  1. Der Schulsanitätsdienst ist in den Pausen für kranke Schüler da. Sollte ein Schüler ernsthaft verletzt sein, werden die Eltern benachrichtigt und der Schüler ggf. ins Krankenhaus gebracht.
  2. In jedem Klassenraum gibt es ein kleines Verbandspäckchen. In den naturwissenschaftlichen Fachräumen und in Technik, Kunst und auf der Bühne gibt es Erste Hilfe Kästen. Im Chemie- und Biologieraum stehen Augenduschen zur Verfügung.
  3. Verletzungen, die während der Schulzeit entstanden sind, müssen in einer Unfallmeldung dokumentiert werden. Formulare gibt es im Sekretariat.
  4. Feuerlöscher befinden sich auf allen Fluren, Treppenhäusern und in einigen Fachräumen.
  5. Fluchtpläne für den Alarmfall hängen in allen Klassen und werden mit den Schülern besprochen.
  6. Fahrrad- und Motorradfahren ist (während der Unterrichtszeit) auf dem Schulgelände verboten. Fahrzeuge sollen auf den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt und abgeschlossen werden.
  7. Sachbeschädigungen werden durch den Verursacher bzw. dessen Eltern bezahlt. Wer einen Schaden feststellt, sollte diesen umgehend melden, damit eine Unfallgefahr beseitigt werden kann.
  8. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
  9. Wegen der Sicherheit für alle Schüler – Verletzungsgefahr und Brandgefahr – dürfen keine Feuerwerkskörper in die Schule mitgebracht und gezündet werden. Das Mitbringen von Messern und anderen Waffen ist eine Straftat.

Krankheit

  1. Bei Krankheit rufen die Eltern morgens im Sekretariat an. Spätestens am dritten Tag der Krankheit benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung oder ärztliche Bescheinigung.
  2. Sollte ein Schüler während des Unterrichts krank werden, kann er sich im Sanitätsraum ausruhen, muss sich aber vorher beim Lehrer abmelden und einen Krankenzettel im Sekretariat holen. Die Schulsekretärin muss auch für den Alarmfall wissen, wer sich im Sanitätsraum befindet. Schüler dürfen nur nach telefonischer Absprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause gehen.
  3. Anträge auf Beurlaubung müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden.

Stand April 2013