- Bei Krankheit rufen die Eltern morgens im Sekretariat an. Sofort nach der Rückkehr in die Schule benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung oder ärztliche Bescheinigung.
Im Falle einer längerfristigen Erkrankung sind eine Zwischenmitteilung und ein ärztliches Attest erforderlich.
- Sollte ein Schüler während des Unterrichts erkranken, darf er nach telefonischer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause gehen bzw. abgeholt werden.
Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass der Schule die aktuellen Telefonnummern vorliegen, unter denen die Eltern während der Unterrichtszeit erreichbar sind. Zusätzlich sollten diese Telefonnummern auch im Schuljahresplaner des Kindes notiert sein.
- Aufschiebbare Arzttermine (z.B. beim Kieferorthopäden) dürfen nur in Ausnahmefällen während der Unterrichtszeit wahrgenommen werden. Hierfür ist unbedingt im Vorfeld ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht erforderlich. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes dürfen wir Ihr Kind andernfalls nicht zu seinem Arzttermin entlassen.
- Anträge auf Beurlaubung müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden.