07.01.2021 - SchulMail des Ministeriums vom 07. Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie angekündigt, haben wir die wichtigsten Punkte aus der aktuellen SchulMail des Ministeriums hier für Sie zusammengefasst:

Aussetzung des Präsenzunterrichts
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Dieses gilt auch für Abschlussklassen.

Vorbereitungstage für Schulen
Den Schulen werden für die Vorbereitung zwei Organisationstage eingeräumt, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet.

Aufstockung der Kinderkrankengeld-Tage
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Betreuungsangebot für Jahrgang 1-6
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Die anwesenden Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

Klassenarbeiten
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

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